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Foto: A. Zelck / DRKS
Rettungsdienst
Ansprechpartner
Herr Florian Biber Sachgebietsleiter Rettungsdienst und stellv. Krisenmanager
Sie haben Beschwerden, Fragen oder Anregungen nach einem Kontakt mit dem Rettungsdienst des BRK Schweinfurt? Dann klicken Sie gerne HIER. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung!
Ihnen sind im Kontakt mit dem Rettungsdienst des BRK Schweinfurt unethische oder illegale Verhaltensweisen aufgefallen? Dann nutzen Sie gerne die Möglichkeit über unser Formular, uns hierzu einen Hinweis zu geben. Nur so können wir potenzielle Fehlverhalten zeitnah aufarbeiten.
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Beilebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Bayerische Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit.
Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle - bei uns die Integrierte Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung des Bayerischen Roten Kreuzes in Schweinfurt. Diese ist für die Landkreise Schweinfurt, Bad Kissingen, Hassberge, Rhön-Grabfeld und die Stadt Schweinfurt zuständig. Sie nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).
Der ärztliche Bereitschaftsdienst: 116 117
Krankheiten kennen keine Praxisöffnungszeiten. Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Er ist in einigen Regionen Deutschlands auch als ärztlicher Notdienst oder Notfalldienst bekannt. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist kostenlos - egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.
Die Notaufnahmen/Rettungsstellen der Krankenhäuser
Sie ist einerseits Anlaufstelle für den Rettungsdienst und nimmt Patienten mit akut lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Verletzungen auf und versorgen sie weiter. Andererseits ist die Notaufnahme/Rettungsstelle auch Anlaufstellen für Patienten die von einem anderen Arzt eingewiesen werden oder aufgrund akuter Erkrankungen oder Verletzungen ärztliche Hilfe benötigen.
Berufsausbildung Notfallsanitäter
Ein wichtiger Aspekt im Rettungsdienst ist die seit dem 1. Januar 2014 geänderte Bezeichnung und Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiter. Der Beruf des Rettungsassistenten wurde in die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter überführt. Dieser hat gegenüber dem alten Rettungsassistenten eine drei- statt zweijährige, reformierte Ausbildung. Informationen zur Berufsausbildung „Notfallsanitäter“ bei Ihrem Kreisverband. Link zu allen Kreisverbänden.