Foto: A. Zelck / DRKSDie Notfallversorgung ist in Deutschland in drei Bereiche gegliedert:
Sie haben Beschwerden, Fragen oder Anregungen nach einem Kontakt mit dem Rettungsdienst des BRK Schweinfurt? Dann klicken Sie gerne HIER. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung!
Ihnen sind im Kontakt mit dem Rettungsdienst des BRK Schweinfurt unethische oder illegale Verhaltensweisen aufgefallen? Dann nutzen Sie gerne die Möglichkeit über unser Formular, uns hierzu einen Hinweis zu geben. Nur so können wir potenzielle Fehlverhalten zeitnah aufarbeiten.

Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Bayerische Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit.
Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle - bei uns die Integrierte Leitstelle für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung des Bayerischen Roten Kreuzes in Schweinfurt. Diese ist für die Landkreise Schweinfurt, Bad Kissingen, Hassberge, Rhön-Grabfeld und die Stadt Schweinfurt zuständig. Sie nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).
Ein wichtiger Aspekt im Rettungsdienst ist die seit dem 1. Januar 2014 geänderte Bezeichnung und Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiter. Der Beruf des Rettungsassistenten wurde in die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter überführt. Dieser hat gegenüber dem alten Rettungsassistenten eine drei- statt zweijährige, reformierte Ausbildung.