Foto: A. Zelck /DRK e.V.Gymnastik wirkt wie ein kleiner Jungbrunnen. Sie kräftigt die einzelnen Muskeln im Körper, macht sie beweglicher und fördert das Zusammenspiel zwischen den Muskelgruppen. Zudem hält sie die Gelenke geschmeidig. Schon in jungen Jahren kann sich bei körperlich wenig aktiven Menschen die Muskulatur verkürzen.
Es kann auch zu Überlastungen der einseitig beanspruchten Muskeln kommen. Rückenschmerzen, Muskelverspannungen und mangelnde Beweglichkeit sind häufig die Folge. Mit zunehmendem Alter sammeln sich die Beschwerden an. Wer seinen Körper dagegen fit hält, hat gute Chancen, länger beschwerdefrei, selbstständig und mobil zu bleiben. Deshalb ist Gymnastik auch im Alter wichtig. Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) bietet vielfältige und abwechslungsreiche Kurse in der Gymnastik an.
An wen richtet sich das Angebot?
Grundsätzlich ist unsere Gymnastik für Menschen jeden Alters geeignet. Neu- oder Wiedereinsteiger sollten aber auf jeden Fall vorab einen Arzt konsultieren und mit ihm festlegen, ob es bestimmte Übungen gibt, auf die Sie besser verzichten sollten. Das gilt insbesondere für alle, die bereits unter Muskel- oder Gelenkbeschwerden leiden. Auch für Aktive ist ein Check beim Arzt alle zwei Jahre empfehlenswert. Zum Programm gehören u.a. Übungen mit dem eigenen Körpergewicht, mit kleinen Geräten (z.B. Theraband, Bälle, Seile) ebenso wie Partnerübungen.
Geleitet werden die Gymnastikkurse von Übungsleitern des BRK, die die komplexe Ausbildung nach den Ausbildungsrichtlinien der BRK Gesundheitsprogramme durchlaufen haben und regelmäßig fortgebildet werden. Dies gewährleistet einen einheitlichen Ausbildungsstandard und sichert die Qualität der Angebote. Die ÜbungsleiterInnen helfen Einsteigern, die Übungen korrekt auszuführen und können individuelle Programme gestalten.
AGB Breitenausbildung
Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Breitenausbildung. Kursanmeldung sind verbindlich. Bei unentschuldigtem Fehlen werden die Kurskosten in Rechnung gestellt.
Kostenübernahme
Zentrale Informationsplattform der DGUV:
Bei den Berufsgenossenschaften KUVB, LUK, BGN und BGW müssen vor Kursbeginn Kostenübernahmeerklärungen für den Teilnehmer von der Firma angefordert werden.
Kein Termin verfübar?
Wenden Sie sich bitte direkt an unsere Ausbildungsabteilung.
Hinweis
Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren.
Handbücher
Handbuch Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Handbücher der DGUV werden ausschließlich online zur Verfügung gestellt.
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