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Rechtsform des BRK
Das Bayerische Rote Kreuz ist einer von 19 Landesverbänden des Deutschen Roten Kreuzes e.v.
Es ist aus historischen Gründen als einziger Landesverband nicht als eingetragener Verein, sondern als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren. Grundlage unseres Handelns ist das Gesetz über die Rechtsstellung des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK-Gesetz) vom 16.7.1986 (GVBL. S. 134, BayRS 281-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 310 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBL. S. 286).
Es gilt die Satzung des BRK vom 21. Juli 2001, zuletzt geändert am 07.12.2013, mit Schieds- und Wahlordnung.
Das Bayerische Rote Kreuz hat seinen Sitz in München und gliedert sich in | ||
- 5 Bezirksverbände | ||
- 73 Kreisverbände** | Wo Sie uns finden | |
Die operative Leitung und Steuerung der Landesgeschäftsstelle erfolgt durch den Landesgeschäftsführer. Landesgeschäftsführer ist seit dem 1.1.2007 Leonhard Stärk. Mitglieder Die Basis des BRK bilden die fünf Gemeinschaften Jede Gemeinschaft verfügt über gewählte Vorstände auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene. In diesen Gemeinschaften sind rund 180.000 aktive Mitglieder ehrenamtlich tätig. Ihre Arbeit wird unterstützt durch Spenden aus der Bevölkrung und den Beiträgen von rund 750.000 Fördermitgliedern. Die Organisationsstruktur des Bayerischen Roten KreuzesDie Organe des Bayerischen Roten Kreuzes sind:
LandesversammlungDie Landesversammlung ist das oberste Organ des Bayerischen Roten Kreuzes und besteht aus rund 400 Delegierten - Ehrenamtliche aus allen Gliederungen und Gemeinschaften des BRK. Sie tritt mindestens alle zwei Jahre oder wenn das Interesse des Landesverbandes es erfordert zusammen. Dort werden u.a. die Verbandsspitze gewählt, Beschlüsse über Satzungsänderungen gefasst und Entscheidungen von weittragender und grundsätzlicher Bedeutung getroffen. Zwischen den Landesversammlungen übernimmt der Haushaltsausschuss die Genehmigung des vom Landesvorstand aufgestellten Haushaltsplanes und die Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse der Landesgeschäftsstelle, der Bezirksverbände und der Bergwacht Bayern und ist für die Entlastung der stimmberechtigten Organmitglieder zuständig. Der ehrenamtlich besetzte Landesvorstand leitet das Bayerische Rote Kreuz und entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten - etwa über die strategische Ausrichtung und verbandspolitische Zielsetzung oder die abschließende Aufstellung des Haushaltsplanes. Präsidium Das Bayerische Rote Kreuz wird durch das Präsidium gesetzlich vertreten. Das Präsidium führt die Geschäfte im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Landesversammlung und der Beschlüsse des Landesvorstandes. Es setzt sich zusammen aus folgenden Persönlichkeiten: |