Katastrophenschutz
| Katastrophen- und Bevölkerungsschutz |

Katastrophenschutz ist eine staatliche Aufgabe. Die Katastrophenschutzbehörden koordinieren bei Einsätzen die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte.
Über eine gesetzlich festgelegte Katastrophenhilfspflicht (Art. 7 BayKSG) können die Katastrophenschutzbehörden flexibel auf das Potenzial von Stellen und Organisationen zugreifen, auch wenn diese ihren Sitz oder Standort nicht im Zuständigkeitsgebiet der betroffenen Katastrophenschutzbehörde haben. Dazu zählt auch das Bayerische Rote Kreuz.
Im Kreisverband Schweinfurt existieren folgende Einheiten:
- Schnell-Einsatz-Gruppe Sanität (SEG San)
- Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung (UG SanEL)
- Schnell-Einsatz-Gruppe Betreuung (SEG Betreuung)
- Organisatorischer Leiter (OrgL)
- Ihr Ansprechpartner:
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Thomas Wehner KreisbereitschaftsleiterTel: 09721 - 94 904 17
- Ihr Rotes Kreuz
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