Ihre Fördermitgliedschaft für das BRK
| Fördermitgliedschaft im Roten Kreuz |
Schön dass Sie hier sind! Gemeinsam mit Ihnen möchten wir noch mehr bewegen und dort helfen, wo es notwendig ist. Bereits vier Millionen Menschen unterstützen die Arbeit unserer vielen Freiwilligen mit einem kleinen, regelmäßigen Beitrag - für Ausbildung und Ausrüstung unserer Aktiven und für die Koordniniereung der vielen ehrenamtlichen Einsätze.
Als Förderer sind Sie Mitglied im Roten Kreuz. Jedes Mitglied kann
- das aktive und passive Wahlrecht in seinem Kreisverband wahrnehmen
- kostenlos den Rückholdienst für sich und seine Familienangehörigen in Anspruch nehmen
- seinen Jahresbeitrag steuerlich geltend machen.
Weiterhin entfällt für Mitglieder die einmalige Anschlußgebühr für den Hausnotruf.
Machen Sie mit und ermöglichen Sie dieses ehrenamtliche Engagement. Werden Sie Fördermitglied des Roten Kreuzes. Vielen Dank!
Füllen Sie gleich hier ein Formular für Ihre Fördermitgliedschaft aus, oder rufen Sie uns an.
Was bedeutet der Rückholdienst für Sie?
Rückholung im Inland
- keine Altersbeschränkungen
- kein Ausschluß bei Vorerkrankungen
- kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern oder Lebensgefährten sowie Kindern, für die es Kindergeld gibt
- garantierte Rückholung ab dem elften Krankenhaustag
- jährlich unbegrenzte Anzahl an Reisen mit mehr als einer Übernachtung
- über drei Jahrzente Erfahrung auf dem Gebiet der weltweiten Patientenrückholung
- jährlich einmalige Selbstbeteiligung von 100,00€ im Leistungsfall
- Transport auch ohne Anordnung einer medizinischen Notwendigkeit
Detaillierte Vertragsbedingungen zur Inlandsrückholung können Sie hier nachlesen.
Rückholung aus dem Ausland
- über drei Jahrzente Erfahrung auf dem Gebiet der weltweiten Patientenrückholung
- weltweite Rückholung
- gute Chancen für die Rückholung aus Krisengebieten
- keine Altersbegrenzung
- kein Ausschluß bei Vorerkrankungen
- Leistungen bei bis zu sechs Monaten ununterbrochenem Auslandsaufenthalt
- kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern oder Lebensgefährten sowie Kindern, für die es Kindergeld gibt
Detaillierte Vertragsbedingungen zur Auslandsrückholung können Sie hier nachlesen.
Ansprechpartner: Frau Gabriele Richards, Tel 09721 / 94 904-29
E-mail: Servicestelle
- Ihr Ansprechpartner:
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KGF Thomas LindörferTel: 09721-94 9040
- Ihr Rotes Kreuz
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